19.12.2016 - Sachsen-Anhalt: Kein Widerspruch gegen nicht alimentationsgerechte Besoldung erforderlich

19.12.2016

Achtung: Dies gilt nur für Beamtinnen und Beamte des Landes, nicht für Beamtinnen und Beamten der Kommunen!

Das Finanzministerium erklärt in der Anlage, dass das Ergebnis von rechtskräftigen Urteilen auch ohne eingelegten Widerspruch auf alle Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Deshalb ist die Einlegung eines Widerspruchs nicht mehr erforderlich.