Der arbeitsfreie Sonntag ist ein schützenswertes Gut

Pressemitteilung vom 06.12.2018

Weihnachtsmärkte kein Freibrief für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel Sachsen-Anhalt

Ende November hat das OVG Sachsen-Anhalt bzw. das Verwaltungsgericht Halle für Wittenberg, Dessau und Weißenfels die Sonntagsöffnungen während der Adventszeit untersagt. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Städte wurden als "rechtswidrig" für unwirksam erklärt. "Die jeweiligen Begründungen und Prognosen der Stadtverwaltungen konnten die Gerichte nicht von der Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen überzeugen", so ver.di Landesbezirksfachbereichsleiter für den Handel, Jörg Lauenroth-Mago. "Wenn die Einkaufsfläche, für die eine Sonntagsöffnung angestrebt wird, deutlich größer ist als die Fläche des Weihnachtsmarktes, dann darf man Zweifel haben, was eigentlich im Mittelpunkt steht, der Weihnachtsmarkt oder die Sonntagsöffnungen des Einzelhandels."

"Wer am Sonntag den verpassten Umsatz ausgleichen will, hat nicht den besonderen Schutz des Sonntages realisiert. Sonntagsöffnungen sind die absolute Ausnahme und sollten einen unterstützenden Charakter für die jeweiligen besonderen Anlässe, wie in diesen Fällen die Weihnachtsmärkte, haben", so Lauenroth-Mago.

"Wenn jetzt Oberbürgermeister Torsten Zugehör besonders heftig gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts wettert, muss man kritisch darauf hinweisen, dass die rechtswidrige Allgemeinverfügung seine Unterschrift trägt. Aus meiner Sicht trägt OB Zugehör die Verantwortung für diese unbefriedigende Situation. Er hätte wissen können, dass die Sonntagsöffnung in seiner Allgemeinverfügung einen viel zu großen Bereich umfasst und die gelieferten Begründungen einfach schlampig und nicht nachvollziehbar waren. Auch für die Kurzfristigkeit der Entscheidung trifft den OB die Hauptschuld. Wer erst im November die Allgemeinverfügung herausgibt, muss sich nicht wundern, wenn die Entscheidung so knapp getroffen werden kann", so Lauenroth-Mago.

"Für die Zukunft erhoffe ich mir, wesentlich zurückhaltende Genehmigungen von Sonntagsöffnungen und eine Beschränkung der Fläche auf den unmittelbar angrenzenden Bereich an den Ort des besonderen Anlasses", so die Einschätzung des ver.di Verantwortlichen Jörg Lauenroth-Mago für die Zukunft.

Für Rückfragen:

Jörg Lauenroth-Mago, ver.di Landesbezirksfachbereichsleiter Handel für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unter 01 70 / 45 23 228

 

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