Tarifabschluss an der Universitätsklinik Dresden erreicht: ver.di-Mitglieder stimmen für neues Verhandlungsergebnis
Die Mitglieder von ver.di an der Universitätsklinik Dresden haben dem jüngsten Verhandlungsergebnis zugestimmt, wodurch nun die Umsetzung des neuen Tarifvertrags beginnen kann. 71 Prozent stimmten dem Ergebnis zu. Dies markiert einen bedeutenden Erfolg in den Tarifverhandlungen und bringt wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten mit sich.
Der neue Tarifvertrag sieht folgende Änderungen vor:
Die Entgelttabellen werden in drei Schritten um insgesamt 10,87 Prozent erhöht. Ein Inflationsausgleich in Höhe von 1000 Euro netto wird zusätzlich ausgezahlt, nachdem bereits letztes Jahr 2000 Euro gezahlt wurden. Damit konnten die Tarifpartner im Zeitraum von 2023 bis 2025 eine Entgeltsteigerung von insgesamt 16 Prozent und 3000 Euro Inflationsausgleichszahlung vereinbaren. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung ab 2025 um 7,5 Prozent erhöht, sodass sie insgesamt 80 Prozent beträgt. Damit nährt sich auch dieser relevante Bestandteil des Tarifvertrages dem Niveau des öffentlichen Dienstes an.
„Die Steigerung der Entgelttabellen und die Erhöhung der Jahressonderzahlung sind wichtige Schritte, um die finanzielle Situation unserer Mitglieder nachhaltig zu verbessern. Besonders der Inflationsausgleich ist in diesen Zeiten eine notwendige Maßnahme.“, sagt Bernd Becker, der die Verhandlungsführung auf der Seite der Beschäftigten innehatte.
Der dritte Teil des Tarifabschlusses umfasst die Entlastungsregelungen aus dem Tarifabschluss 2023. Damals einigten sich die Tarifparteien darauf, was messbare Belastungen sind. Sie bestimmten auch, wie diese Belastungen vermieden werden können und wie ein Ausgleich aussieht, wenn sie doch eintreten. Die Umsetzung dieser Regelungen ist aktuell noch in Arbeit. Nachdem die Berechnung für den Belastungsausgleich in einigen Bereichen, wie beispielsweise den Intensivstationen, begonnen wurde, konnte der gesamte Bereich der peripheren Stationen aktuell noch nicht umgesetzt werden. Hier sollte das Personalbemessungsinstrument „PPR 2.0“ Anwendung finden, welches ab dem 1. Juli 2024 flächendeckend in deutschen Krankenhäusern eingeführt wird. In diesen peripheren Bereichen wird der Belastungsausgleich durch den Tarifabschluss rückwirkend pauschaliert, als Kompromiss. „Mit der Tarifeinigung haben wir eine befristete Brücke gebaut und erwarten, dass die Umsetzung der Entlastungsregelungen bis Ende des Jahres erfolgt sein wird.“, so Becker. Ludwig ergänzt: „Unsere Mitglieder verfolgen mit Argusaugen den Prozess, viel Geduld ist nach fast einem Jahr nicht übrig“.
Mit dem Abschluss dieses Tarifvertrags setzt ver.di ein klares Zeichen für die Wertschätzung und Unterstützung ihrer Mitglieder. Die erreichten Verbesserungen stellen einen bedeutenden Fortschritt dar und unterstreichen die erfolgreiche Arbeit der Gewerkschaft.
Für Rückfragen:
Bernd Becker, Landesbezirksfachbereichsleiter, Verhandlungsführer
0341/52901 230, bernd.becker@verdi.de
Benjamin Ludwig, zuständiger Gewerkschaftssekretär im ver.di-Bezirk Sachsen West-Ost-Süd
Mobil: 0151/747 796 50, benjamin.ludwig@verdi.de
V.i.S.d.P.:
Oliver Greie
ver.di-Landesbezirksleiter
für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
für den Inhalt: Jörg Förster
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