Veranstaltungsreihe in Thüringen zum Inkrafttreten des Mindestlohnes

Pressemitteilung vom 09.03.2015

Seit 1. Januar 2015 gilt in der Bundesrepublik der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Nach langen Auseinandersetzungen wurde damit eine gewerkschaftliche Forderung von der Politik umgesetzt, von der insbesondere in Ostdeutschland viele Beschäftigte profitieren.

In den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Regelungen in der Praxis durchzusetzen. Deshalb soll eine erste Zwischenbilanz gezogen werden.

Speziell wird auf den Wortlaut der Regelung eingegangen, es werden die Ausnahmeregelungen sowie die Regelungen zur Dokumentationspflicht diskutiert.

Darüber hinaus sollen erste Erfahrungen von betroffenen Kolleginnen und Kollegen diskutiert und Schlupflöcher der Arbeitgeberseite benannt werden.

Die nächsten Veranstaltung finden, beginnend jeweils um 18:00 Uhr, wie folgt statt:

  • am 10. März, in Nordhausen, Gaststätte "Rolandstuben", August-Bebel-Platz 36,
  • am 18. März, in Gotha, Gewerkschaftsladen am Hauptmarkt 47/Ecke Pfortenstraße,
  • am 19. März, in Erfurt, Gewerkschaftshaus in der Schillerstr. 44.

Anmeldungen bitte über:
03 61 / 21 17 – 222 oder bz.thueringen@verdi.de

Für Rückfragen:
Corinna Hersel
Bezirksgeschäftsführerin ver.di Thüringen
01 60 / 96 38 08 14

 

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