Schutz und Beratung

ver.di Rechtsschutz

Wenn es ernst wird!
02.01.2014

Schutz durch die Arbeitsrechtsexperten
Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Denn wer könnte den Mitgliedern im Fall der Fälle besser zu Seite stehen als die Arbeits- und Sozialrechtsprofis von Deutschlands versiertestem Anwalt in Fragen des Arbeitnehmerrechts?

Bestens vertreten
Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten spezialisierte Juristinnen und Juristen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH. Jährlich werden diese in ca. 50.000 Verfahren für unsere Mitglieder tätig. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz kompetente fachliche Vertretung.

Kompetent beraten
Der Gang vor den Richterstuhl sollte in einem Streitfall nur die letzte Möglichkeit sein. Deshalb beginnt der Rechtsschutz bei ver.di immer mit einer umfassenden Beratung zum Sachverhalt und möglichen Vorgehen. Wenn sich zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für Ihr Recht – wenn nötig, durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.

Der ver.di-Rechtsschutz im Überblick

 

  • Wer ist durch den ver.di-Rechtsschutz abgesichert?

    Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen. Der Rechtschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung. Bereits ab Beginn der Mitgliedschaft werden Rechtsauskünfte im Rahmen der Mitgliederbetreuung erteilt.

     

  • Welche Bereiche deckt der ver.di-Rechtsschutz ab?

    Angelegenheiten aus der Erwerbstätigkeit und aus der Berufsausbildung
    Rechtsschutz wird gewährt zur Durchsetzung von Ansprüchen des Mitglieds und zur Abwehr gegnerischer Forderungen:

    • aus dem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis;
    • in Angelegenheiten des berufsbezogenen Vertragsrechts freier Mitarbeiter/innen, persönlich Selbstständiger und freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen Tätiger aus deren Rechtsverhältnissen gegenüber ihren Auftraggeber/innen.

    Angelegenheiten der sozialen Sicherheit
    Rechtsschutz wird gewährt in Angelegenheiten:

    • des Sozialrechtes,
    • der Ausbildungsförderung und des Kindergeldes,
    • der betrieblichen Altersversorgung, Streitigkeiten mit den gesetzlichen Versicherungseinrichtungen, Versorgungsbehörden und beruflichen Versorgungswerken,
    • der privaten Vorsorge**.

    Angelegenheiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit und der sozialen Sicherheit*

    • des Zivilrechts wegen Schadensersatz, im Zwangsvollstreckungsverfahren und im Insolvenzverfahren,
    • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts,
    • des Verwaltungsrechts.

    Rechtsschutz kann ferner gewährt werden in Angelegenheiten

    • des Urheber-, Marken- und Namensrechts im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit,
    • zivilrechtlicher Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden, die das Mitglied aufgrund eines Unfalls auf dem Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erlitten hat,
    • der Lohn- und Einkommenssteuer, soweit die Angelegenheit für Fachbereiche oder Mitgliedergruppen von grundsätzlicher Bedeutung ist,
    • des Rechts der Kriegsdienstverweigerung,
    • im Zusammenhang mit Funktionen, die das Mitglied im Auftrag oder auf Vorschlag von ver.di wahrnimmt,
    • des Schutzes gewerkschaftlicher Betätigung.


    * Soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem der in den Absätzen 1. und 2. genannten Rechtsverhältnisse besteht.

    ** Soweit es sich um staatlich geförderte Zusatzversicherungen handelt, die nach 1999 wegen Einschränkungen der gesetzlichen Altersversorgungsleistungen eingeführt wurden; soweit es sich um bislang gesetzlich versicherte Krankenversicherungsleistungen handelt, die nach 2003 nachweislich über private Zusatzversicherungen abgesichert sind.

     

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Beim Rechtsschutz handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gewerkschaft ver.di, die auf Grundlage der Rechtsschutzrichtlinie gewährt wird. Teil der professionellen Rechtsberatung durch ver.di ist es auch, gemeinsam zu beurteilen, ob in einem konkreten Streitfall Aussichten auf Erfolg bestehen. Ist diese Erfolgsaussicht geben, so wird der Rechtsschutz zunächst für die erste Instanz gewährt.

     

  • Welche Kosten entstehen für mich?

    Soweit ein positiver Rechtsschutzbescheid erteilt wurde, übernimmt ver.di die erforderlichen Verfahrenskosten.

     

  • Wer vertritt mich in einem Rechtschutzfall?

    In einem Rechtsfall werden Sie entweder von Rechtsschutzsekretären/innen der ver.di vertreten oder durch einen Spezialisten der DGB Rechtsschutz GmbH. Soweit gesetzliche Gründe die Vertretung durch Gewerkschaftssekretäre/innen ausschließen, wird kostenfreier Anwaltsrechtsschutz gewährt.

     

  • Rechtsschutz auch für Berufung und Beschwerden?

    Ja. In Fällen der Berufung oder von Beschwerden wird der Sachverhalt durch unsere Rechtsexperten erneut geprüft und ggfs. Rechtschutz durch die zuständige Rechtsabteilung des Landesbezirkes gewährt. Bei drittinstanzlichen Verfahren erfolgt eine Bewertung des Sachverhalts und ggfs. die Gewährung des Rechtsschutzes durch die Rechtsabteilung der ver.di-Bundesverwaltung Berlin.

     

  • Rechtsschutz auch privat und für Verkehrsrecht?

    Die Kosten und deren Höhe können je nach Fall sehr unterschiedlich gelagert sein. Typische Kosten eines Verfahrens sind z.B.:

    • Anwaltshonorare
    • Gerichtskosten
    • Auslagen von Zeugen
    • Kosten für Sachverständige
    • Kosten der Gegenseite bei Unterliegen

    Ein Fallbeispiel
    Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht – erste Instanz:

    Die Höhe der Gebühren und Kosten ist abhängig vom Gegenstandswert der gerichtlichen Auseineinadersetzung. Dieser Gegenstandswert ergibt sich im Beispiel aus der Summe von drei Monatsgehältern.
    Bei einem Monatsgehalt von € 2.500,- ergibt sich damit ein Gegenstandswert von € 7.500,-.
    Da im erstinstanzlichen Verfahren jede Seite ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ergeben sich folgende Kosten:

    Für Anwaltsgebühren entstehen Kosten in Höhe von € 1227,50 zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer.
    Bei negativem Prozessausgang sind zusätzlich die Gerichtskosten (im Beispiel € 320,-) zu tragen.

     

Übrigens: Rechtsschutz ist Satzungsleistung 
Die Durchsetzung und Absicherung von Arbeitnehmerrechten und tarifvertraglichen Regelungen zählen zum „Kerngeschäft“ von ver.di. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist daher eine Leistung, die untrennbar mit der Idee einer solidarischen und starken Gemeinschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden ist. Aus diesem Grund ist sie als Mitgliederleistung in die Satzung der Gewerkschaft aufgenommen worden.

Wie geht es weiter?

 

  • Ich benötige Rechtsschutz. Was muss ich tun?

    Als Mitglied von ver.di setzen Sie sich entweder mit dem/der für Ihren Fachbereich zuständigen Gewerkschaftssekretär/in in Verbindung oder wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Bezirk. Dort können Sie den Rechtsschutz beantragen bzw. werden durch den zuständigen Rechtsschutzsekretär beraten.
    Nach Beratung und Prüfung der Sachverhalts wird im Falle einer positiven Entscheidung schriftlich Rechtsschutz gewährt.

     

  • Noch kein Mitglied?

    Um Leistungen aus dem ver.di-Rechtsschutz nutzen zu können, müssen sie ver.di-Mitglied sein und mindestens drei Monate satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben.
    Also worauf warten? Lassen Sie sich zukünftig in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts von Deutschlands größter Arbeitsrechtskanzlei vertreten.